Entwicklung des voraussichtlichen Alterskapitals in Abhängigkeit der seit 2002 abnehmenden Mindestzinssätze

Fast schon in Vergessenheit geraten: 2002 betrug der Mindestzinssatz für Spareinlagen in der Pensionskasse 4%.
Seither ist er auf nunmehr 1.0% gefallen (Stand von 2019).
Wieviel weniger Altersrente Sie erhalten, zeigt ein Vergleich Ihres Leistungsausweises von 2002 mit dem von heute (2019).

Berechnungsbeispiel: Mann Jahrgang 1977 / versicherter Jahreslohn 60'000.- / Alterskapitalberechnung bis jeweils 65. Altersjahr

Fazit:

2002 wies der Leistungsausweis für 2042 (Alter 65) noch ein Alterskapital von 632'781.- aus. Mit dem Umwandlungssatz von 7.2% ergab sich eine Pensionskassenrente von 45'560.- / Jahr.
2019 ergibt sich mit dem Mindestzinssatz von 1.0% ein voraussichtliches Alterskapital von nur mehr 363'361.- (- 43%).
Mit dem gegenwärtigen (reduzierten) Umwandlungssatz von 6.8% resultiert daraus eine Rente von 24'708.- / Jahr

Statt der 2002 erwarteten Rente von 3797.- ergeben sich aus heutiger Sicht (2019) nur noch 2059.- / Monat.

Hierzu hat unsere Stiftung Lösungen für Sie: Zum Vorteil für Ihre Mitarbeiter und zum Vorteil für Sie als Unternehmer.