Welche 3.Säule kommt für Sie in Frage?
Die 3.Säule dient in erster Linie der ergänzenden freiwilligen Altersvorsorge.
Die jährlichen Einzahlungen können bis zu einem Betrag von Fr. 6883.- vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Als Selbständigerwerbender wird er 5-fache Betrag zum Abzug zugelassen (34'416.-).
Die Steuereisnparung beträgt je nach steuerbarem Einkommen und Wohngemeinde ca. 20 bis 35% der einbezahlten Prämie.
Bei der Auszahlung im Rentenalter ist das Kapital zu versteuern.
Es gibt verschiedene Anlagemögllichkeiten:
Altersvorsorge primär fürs Rentenalter -
vorzeitige Auszahlung ist mögllich
- bei Verlassen der Schweiz
- bei Ausnahme einer selbständigen Tätigkeit
- bei Erwerb von Wohneigentum für Anteil Eigenkapital
(Aufzählung nicht abschliessend)