Freizügigkeitskonto
Falls Sie aus einer früheren Anstellung Ihr Pensionskassenguthaben nicht zur Pensionskasse des gegenwärtigen Arbeitgebers transferriert haben, liegt Ihr BVG-Guthaben auf einem in der Regel schlecht verzinsten Freizügigkeitskonto.
Wenn Ihnen die Adresse Ihrer Vorsorgeeinrichtung nicht bekannt ist, können Sie eine schriftliche Anfrage einreichen:
Zentralstelle 2.Säule http://www.zentralstelle.ch/xml_2/internet/de/application/d353/f365.cfm
Übertrag auf eine Freizügigkeitsstiftung mit mehr Ertrag
Übertragen Sie Ihr Guthaben in eine Freizügigkeitsstiftung mit Vermögensverwaltung. Sie ermöglicht Ihnen, Ihr Freizügigkeitsguthaben nach eigenen Kriterien anzulegen. Es stehen drei Anlagestrategien mit unterschiedlichem Aktienanteil zur Verfügung.
Der Aktienfondsanteil wird dabei der Marktsituation entsprechend angepasst und wird nicht starr auf einem Niveau gehalten.
Dies ist eine einzigartige Lösung auf dem Schweizer Markt.
Wer kann profitieren?
Bei folgenden Situationen lohnt sich die Eröffnung eines Freizügigkeitsdepots:
- Übertrag von einem bestehenden Freizügigkeitskonto
- Vorübergehender Unterbruch oder dauernde Aufgabe der Erwerbstätigkeit
- Start einer selbstständigen
Tätigkeit
- Scheidung
- Ende der gesetzlichen Versicherungspflicht
Ziel
Ziel der Anlage ist die reale Erhaltung und langfristige Vermehrung des Kapitals durch Obligationen- und Immobilienfonds sowie Partizipation an gewinnbringenden Börsentrends unter Einhaltung der Anlagebegrenzungen der Verordnung über die berufliche Altersvorsorge (BVV2). Die Freizügigkeitsstiftung ist der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht unterstellt (ZBSA).